ECOSUN E 700 IN-2 EEx2 700 Watt


ECOSUN E 700 IN-2 EEx2 | ATEX

Niedertemperatur Infrarotheizung Ecosun E 700 IN-2 EExII für gefährdete Wohn- und Geschäftsräume, sowie für industrielle und landwirtschaftliche Anwendungen, Werkstätten, Treibhäuser, Zuchtgebäude, etc.

Die besondere Schutzart IP65 EExII machen die Infrarotheizungen interessant für spezielle Anwendungsbereiche.

Installationshöhe: 3,0 - 3,5 m
Standardfarbe: weiß - RAL9016 - Sonderfarben auf Bestellung
Spannung: 230/240 V~
Leistung: 700 W
Schutzart: IP65 EExII
Anschlusskabel: 90 cm ohne Stecker
Maße: 1192 x 592 x 30 mm
Gewicht: 10,9 kg

ATEX-Regler, -Fühler können bei Anfrage angeboten werden.

Download: EcoSun E700 IN-2 ATEX Cert. [984 KB]

Produkt-ID: 5401185

Lieferzeit: 8 - 14 Tage *

592,80 EUR

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Gewicht: 10.9 kg
St

Technische Daten

Typ Größe (mm) Montagehöhe Gewicht (kg) Leistung (W) / Schutzklasse
E 700 IKP 1192 x 592 x 30 2,5 - 3,0 m 10,6 700 / IP 54
E 700 IN 1192 x 592 x 30 2,8 - 3,3 m 10,9 700 / IP 65
E 700 IN-2 1192 x 592 x 30 3,0 - 3,5 m 10,9 700 / IP 65 EEx2

Sonderfarben

Sonderfarben

EU-Ökodesign-Richtlinie

Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde.
Dies bedeutet, dass die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ab 01.01.2018 ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig ist, die folgende Funktionen erfüllen: Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptiver Regelung des Heizbeginns.

Infrarotheizungen, die ohne entsprechende Steuerungen betrieben werden, sind laut Verordnung lediglich zur gelegentlichen Nutzung und als Zusatzheizung geeignet.

EU-Ökodesign-Richtlinie

Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188
zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde.
Dies bedeutet, dass die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ab 01.01.2018 ausschließlich in Verbindung
mit externen Raumtemperaturreglern zulässig ist, die folgende Funktionen erfüllen: Elektronische Raumtemperaturkontrolle
mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptiver Regelung des Heizbeginns.

Infrarotheizungen, die ohne entsprechende Steuerungen betrieben werden, sind laut Verordnung lediglich zur gelegentlichen Nutzung und als Zusatzheizung geeignet.