Fenix ECOSUN C Deckenheizung


ECOSUN C Deckenheizungen 300 W & 600 W

Fenix Infrarotheizungen ECOSUN C - für für Kassettendecken und Systemdecken.
Einfach bestehendes Rasterelement gegen die Heizplatte austauschen und wohlige Wärme genießen.
Unauffälliges und punktgenaues Heizen in Geschäfts- und Büroräumen, Schulen und Korridoren.
Die Infrarot-Heizelemente ECOSUN C sind für die Montage in Odenwalddecken vorgesehen.

Lieferung mit 100 cm Anschlusskabel

Schutzklasse: I, Schutzart: IP 20

Auf dieses Produkt gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren.

ECOSUN C Rasterdeckenheizungen

ECOSUN E 300 C 625/VT

ECOSUN E 300 C 625/Vt - Infrarotheizplatte zur Montage in Kassettendecken (Odenwalddecken, Armstrong Ceiling). Rastermaß 60 x 60 cm. Die optimale Art Geschäfte, Büros und Gewerberäume zu heizen. ...
245,00 EUR (incl. 19% USt. zzgl. Versand)

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ECOSUN E 600 C 625/VT

ECOSUN E 600 C 625/Vt - Infrarotheizplatte zur Montage in Kassettendecken (Odenwalddecken, Armstrong Ceiling). Rastermaß 1250 x 60 cm. Die optimale Art Geschäfte, Büros und Gewerberäume zu heizen. ...
343,00 EUR (incl. 19% USt. zzgl. Versand)

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Fenix IWH-300 RD

Fenix IWH-300 RD - Infrarot Deckenheizung zur Montage in Kassettendecken (Odenwalddecken, Armstrong Ceiling). Rastermaß 61,5 x 61,5 x 3,0 cm. Die Deckenheizung liegt mit der Unterseite direkt im Mo...
229,00 EUR (incl. 19% USt. zzgl. Versand)

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EU-Ökodesign-Richtlinie

Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188
zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde.
Dies bedeutet, dass die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ab 01.01.2018 ausschließlich in Verbindung
mit externen Raumtemperaturreglern zulässig ist, die folgende Funktionen erfüllen: Elektronische Raumtemperaturkontrolle
mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptiver Regelung des Heizbeginns.

Infrarotheizungen, die ohne entsprechende Steuerungen betrieben werden, sind laut Verordnung lediglich zur gelegentlichen Nutzung und als Zusatzheizung geeignet.